Der EOC

In Essen Werden.
Gegründet im Jahr 1955.
Eingetragen beim ADAC

Aktive Mitglieder:
Der Essener Outboard Club e.V. zählt aktuell 34 Mitglieder.

Sie möchten Mitglied werden?
Hier bekommen Sie eine Übersicht zu den Preisen und Leistungen: klick hier.

Das Team vom EOC

Magdalena Ciszewska

1. Vorsitzende
01515 7630594
eoc-essen@web.de

Gudrun Joest

Schriftführerin

Carsten Tiemann

Schatzmeister
0176 42122157
tiemann-sc@unity-mail.de

Krzysztof Ciszewski

Hafenmeister
01520 / 7054889
eoc-essen@web.de
oder:

Jens Menzenbach
0174 2649009

Mitglied werden

mit oder ohne Boot

Ihr Liegeplatz an der Ruhr
Sie suchen einen Liegeplatz für Ihr Sportboot an der Ruhr in der Nähe des Baldeneysees in Essen Werden? Besuchen Sie unseren schönen Hafen beim Schevener Hof oder schreiben Sie einfach eine Nachricht an unser Team. Die Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren haben wir auf der rechten Seite dargestellt.

Jahresbeiträge für Mitglieder mit Stegnutzung:
Die Mitgliedsbeiträge beinhalten einen fest zugewiesenen Stegplatz im Hafen und einen Standplatz im Winterlager. Der Strom wird über einen Zähler gesondert abgerechnet. Für Wasserliegeplätze auf der Ruhr ist zusätzlich ein (Wasser)- Nutzungsvertrag mit dem Land NRW erforderlich. Dafür fallen Kosten abhängig von der Bootslänge an (25,- bis 150,- pro Jahr).

Jahresbeiträge für Mitglieder ohne Boot oder für Kanubesitzer:
Der Beitrag beträgt 60 EUR und beinhaltet keine Liegemöglichkeit im Wasser. Die Kanus müssen nach Benutzung wieder am Land-Lagerplatz abgelegt werden. Eine Aufnahmegebühr wird nicht fällig. Mitglieder ohne Stegnutzung genießen selbstverständlich alle Annehmlichkeiten, die unser Club zu bieten hat.

Länge mBreite mAufnahme
bis 3,5bis 4ab 4einmalig
bis 6475535595820
bis 75275976671070
bis 85796597391330
bis 96317218111580
bis 106837838831580
bis 117358459551580
bis 1278790710271580
bis 1383996910991580
bis 14891103111711580

Alle Beiträge sind Jahresbeiträge in EURO.
zuzüglich 15,- EUR pro Jahr Strompauschale für Clubanlage/Winterlager.
Die Aufnahmegebühr ist einmalig zu entrichten.